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   BGH, 23.02.2021 - VI ZR 21/20   

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https://dejure.org/2021,5204
BGH, 23.02.2021 - VI ZR 21/20 (https://dejure.org/2021,5204)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2021 - VI ZR 21/20 (https://dejure.org/2021,5204)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - VI ZR 21/20 (https://dejure.org/2021,5204)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der deliktischen Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung eines Gebäudes; Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht wegen eines Wasserschadens an einem Gebäude

  • rewis.io

    Fehlerhafte Werkleistung bei Errichtung eines Gebäudes: Umfang der deliktischen Haftung

  • rabüro.de

    Zum Umfang der deliktischen Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung eines Gebäudes (hier: Installationsarbeiten in einer Sporthalle)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Deliktische Haftung wegen Eigentumsverletzung an anderen Bauteilen bei fehlerhafter Werkleistung

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823 Abs. 1
    Deliktische Haftung wegen Eigentumsverletzung an anderen Bauteilen bei fehlerhafter Werkleistung (Anmerkung von Dr. Max Finkelmeier)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 831
    Umfang der deliktischen Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung eines Gebäudes; Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht wegen eines Wasserschadens an einem Gebäude

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjährt der Schadensersatzanspruch wegen Schäden an anderen Bauteilen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche wegen eines Wasserschadens an einem Gebäude

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Bauschäden auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Undichte Wasserleitungen: Haftung für Schäden trotz Verjährung der Mängelansprüche? (IBR 2021, 233)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1883
  • MDR 2021, 561
  • NZBau 2021, 452
  • VersR 2021, 510
  • VersR 2021, 647
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Celle, 20.12.2023 - 7 U 1742/19

    Abtretung; Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Vorteilsausgleich;

    aa) Die Deliktsordnung wird nicht von der Vertragsordnung verdrängt und grundsätzlich folgt jede Haftung ihren eigenen Regeln (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2021 - VI ZR 21/20, juris Rn. 10 mwN).

    Sie sind vielmehr auf das Interesse gerichtet, das der Rechtsverkehr daran hat, durch die in Verkehr gegebene Sache nicht in Eigentum oder Besitz verletzt zu werden (Integritätsinteresse; BGH, Urteil vom 23. Februar 2021 - VI ZR 21/20, juris Rn. 11).

  • OLG Celle, 06.03.2023 - 6 U 35/22

    Deliktische Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung

    Der behauptete Mangel war "nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise zu beheben" (Urteil des BGH vom 23. Februar 2021 zu VI ZR 21/20, Rn. 16), weil die Wasserleitung mit Fußboden, Wand und Estrich in der Weise verbunden war, dass ein Auswechseln nur unter Zerstörung der anderen Bauteile möglich war.

    Wie bereits ausgeführt, beginnt die dreijährige Regelverjährung, die auch für solche deliktischen Ansprüche gilt, am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Versicherungsnehmerin von dem Anspruch Kenntnis erlangt hat ( § 199 Abs. 1 BGB ), hier für den deliktischen Schadensersatzanspruch erst am 31. Dezember 2020, weil die Rechtsgutverletzung nicht durch die Installation der Wasserleitung und die behauptete fehlerhafte Bauüberwachung, sondern erst durch den Wasseraustritt entstanden ist (vgl. Urteil des BGH vom 23. Februar 2021 zu VI ZR 21/20, zitiert nach juris, dort Rn. 21).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. Februar 2021 zu VI ZR 21/20 (vergleiche hierzu die Anmerkung bei Rapp, Kumulation werkvertraglicher und deliktischer Ansprüche, LMK 2021, 810654, zitiert nach beck-online, mit der Erwägung, es sei fraglich, ob die Risiken eines solchen "haftungsrechtlichen Ungeheuers" "stets sinnvoll eingepreist und versichert werden kann"), ausgeführt, ursächlich für den dortigen Leitungswasserschaden durch sieben Leckagen an Wasserabnahmestellen sei die unsachgemäße mechanische Kürzung der Hahnverlängerungen durch Absägen und die unzulässige Eindichtung der Verbindungen durch die dortige Beklagte gewesen.

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2022 - 7 U 34/20

    Werkvertrag: Vertragliche und deliktische Haftung bei Einbringung von Erdaushub

    Aufgrund der bestehenden Stoffgleichheit zwischen Mangelunwert der Vertragsleistung und Eigentumsbeschädigung, scheiden Ansprüche aus § 823 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus (BGH NJW 2005, 1423; NJW 2021, 1883).

    Deliktische Schadensersatzansprüche können auch nicht deswegen geltend gemacht werden, weil der Schaden an einem vom Mangel nicht erfassten Teil einer Sache entstanden wäre (so: BGH NJW 2021, 1883).

  • AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20

    Fehlersuche, Diagnose, Ursachenforschung

    Deliktische Ansprüche werden daher von vertraglichen Ansprüchen verdrängt und sind ausgeschlossen, wenn der durch die Verletzungshandlung herbeigeführte Schaden identisch oder "stoffgleich" ist mit dem die vertragliche Haftung begründenden Mangel (vgl. BGH NJW 2021, 1883 ff., dort Rn. 11).
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